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Die Wahl der Bestattungsart

Für die Wahl von Bestattungsform und Bestattungsart ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die Grabarten vermitteln.

Bitte beachten Sie, dass wir uns bei den genannten Bestattungsarten und Nutzungszeiten auf die Ratinger Friedhöfe beziehen. Die Nutzungszeit von Gräbern richtet sich im Wesentlichen nach der Bodenbeschaffenheit und der Bestattungsform. Nutzungszeiten und Grabarten sind regional oft sehr verschieden. Auf den Ratinger Friedhöfen beträgt die Ruhefrist 25-30 Jahre, je nach Friedhof.

Selbstverständlich sind wir auch gerne auf anderen Friedhöfen der Umgebung für Sie tätig.